E-Check nach DGUV V3 für Vermieter
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und -geräte in Mietwohnungen hat festgestellt: Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.
Unzweifelhaft danach ist, dass den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses.
Deshalb wird Hauseigentümern und Vermietern ausdrücklich empfohlen, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß den VDE-Bestimmungen überprüfen zu lassen.
Das alles prüft der E-CHECK. Diese Prüfung bietet Mietern und Vermietern Sicherheit.
Sind bereits Schäden aufgetreten, kann es in vielen Fällen schon zu spät sein. Defekte an der Elektrik können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter haftet laut Gesetz auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft.
Ein E-CHECK berücksichtigt alle Anforderungen und gibt Ihnen als Vermieter in jederlei Hinsicht Sicherheit. Als zertifizierter Fachbetriebe des Elektrohandwerks beraten wir Sie gerne zum E-Check!