Installation von Elektroladestationen – Pflicht für Vermieter und Wohnungseigentümer
Neu: Mieter und Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus haben nun das Recht auf eine Ladestation für ihr Elektroauto. Das hat die Bundesregierung im September 2020 in einem Gesetzesentwurf im Bundestag beschlossen.
Wer ein E-Auto hat, benötigt eine Ladestation.Für Mieter & Eigentümer eines Mehrparteienhaus war es bisher schwierig, eine Ladestation für das eigene E-Auto am Parkplatz bei der Wohnung oder der Garage installieren zu lassen.
Wer ein E-Auto hat, benötigt eine Ladestation.Für Mieter & Eigentümer eines Mehrparteienhaus war es bisher schwierig, eine Ladestation für das eigene E-Auto am Parkplatz bei der Wohnung oder der Garage installieren zu lassen.
Der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft musste dem Antrag erst zustimmen oder konnte auch widersprechen.
Unsere Bundesregierung hat im September 2020 ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, das Mietern und Wohnungseigentümern ein Recht auf die Installation einer Ladestation für ihr Elektroauto zuspricht. Demnach ist der Vermieter für die Umsetzung verantwortlich. Die Kosten hat jedoch der Mieter zu tragen.
Wohnungseigentümern sollen dadurch bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse der einzelnen Wohnungseigentümer, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen – erleichtert werden.
Wir beraten Sie dazu gern!
Elektromobilität: jetzt von Förderungen profitieren – Förderprogramme (eine Auswahl)
Es gibt derzeit einige Förderprogramme von Bund, Ländern und Städten zur Förderungen von Ladestationen/Ladeinfrastruktur für Privat- und Geschäftskunden. (Stand der Links 02/2020)
- KFW-Förderung von Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden:
mehr Infos - Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
mehr Infos